AGB´s
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FLORIST - FACHGESCHÄFTE
§ 1 Geltung der Bedingung
Lieferungen, Leistungen und Angebote des Florist-Fachgeschäfts erfolgen ausschließlich
aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen
der Kunden werden nicht anerkannt.
§ 2 Vertragsabschluß
Werden schriftliche Angebote vom Florist-Fachgeschäft abgegeben, so können diese
nur innerhalb der darin ausdrücklich vermerkten Zeit angenommen werden. Nebenabreden
sind schriftlich abzufassen.
§ 3 Preise
Die Preise des Florist-Fachgeschäfts verstehen sich einschließlich der gültigen Umsatzsteuer.
Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Pflanzen- und Blumenverkauf hinausgehen,
sind gesondert zu vergüten, dazu gehören insbesondere Anlieferungen, Versand, Extrabeiwerk,
Sonderverpackungen, Karten, Änderungen von Gebinden, Materialien, Arrangieren an
drittem Ort.
§ 4 Fälligkeit
Die Lieferungen des Florist-Fachgeschäfts sind bei Übergabe der Ware bar zu vergüten,
sofern nicht eine andere Leistungszeit vereinbart ist. Schecks werden nur erfüllungshalber
angenommen.
§ 5 Lieferzeit und Gefahrtragung
Vorausbestellte Ware ist vom Florist-Fachgeschäft am vereinbarten Tag zu liefern.
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware am vereinbarten Tag selbst abzunehmen oder
zumindest für die Abnahme der Ware anderweitig Sorge zu tragen. Das Florist-Fachgeschäft
haftet bei unvollständiger oder falscher Angabe der Lieferanschrift nur bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für vom Kunden beigegebene Begleitwaren haftet das Florist-Fachgeschäft
nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung, Zerstörung oder Verlust.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Hat der Kunde Waren vorausbestellt, so können die gelieferten Blumen und Pflanzen
in Struktur und Farbe gegenüber den besichtigten Blumen und Pflanzen abweichen, soweit
dies handelsüblich ist, wenn nicht ausdrücklich eine spezielle Vereinbarung über
Sorte und/oder Farbe der Blumen und Pflanzen getroffen wurde.
(2) Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften,
ist das Florist-Fachgeschäft berechtigt, nach seiner Wahl nachzubessern oder Ersatz
zu liefern. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer
berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachen
des Kaufvertrages (Wandlung) zu verlangen. Bei Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt
keine Bargeldauszahlung, sondern eine Rückbuchung bei dem Kreditkartenunternehmen.
(3) Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Im Bereich
einfacher Fahrlässigkeit entfällt eine Haftungsbefreiung im Falle des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(4) Von den Florist-Fachgeschäften gelieferte Keramiken können aufgrund ihrer natürlichen
Porösität Wasser aufnehmen; sie sind nicht wasserdicht, sondern mehr oder weniger
wasserdurchlässig. Das Florist-Fachgeschäft leistet keinen Ersatz für Schäden, die
durch aus den Keramiken austretendes Wasser entstehen, es sei denn, ihm fällt Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(5) Das Florist-Fachgeschägt haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß
angesteckte oder anderweitig angebrachte Ware durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß
entfernt wird.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum des Inhabers
des Florist-Fachgeschäftes.